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MV Menuvivo

Nutzungsbedingungen der Anwendung Menuvivo

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden: „Nutzungsbedingungen“) legen die Regeln und Bedingungen für die Nutzung der Anwendung „Menuvivo“ (im Folgenden: „Anwendung“) sowie der vom Dienstanbieter erbrachten Dienstleistungen fest.
  2. Die Anwendung ist ein „advanced prototype“ (Advanced Prototype) eines Tools zur Unterstützung der Essensplanung, bestimmt sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher.
  3. Die Nutzungsbedingungen sind die Nutzungsbedingungen im Sinne von Art. 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (im Folgenden: „Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege“).
  4. Anbieter der Dienstleistungen ist JCw Solutions Juliusz Ćwiąkalski, der eine gewerbliche Tätigkeit unter der Firma JCw Solutions Juliusz Ćwiąkalski ausübt, eingetragen in Polen in der Centralna Ewidencja i Informacji o Działalności Gospodarczej (CEIDG), geführt durch den für Wirtschaft zuständigen Minister, mit der NIP: 9131504711, der REGON-Nummer: 021461414 (im Folgenden: „Dienstanbieter“).
  5. Die Kontaktaufnahme mit dem Dienstanbieter ist per E-Mail unter folgender Adresse möglich: contact@menuvivo.com.
  6. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (im Folgenden: „DSA“) hat der Dienstanbieter eine Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Ausschuss für digitale Dienste sowie den Dienstempfängern der Anwendung in Angelegenheiten, die vom DSA geregelt werden, benannt. Die Kontaktstelle ist unter folgender Adresse erreichbar: contact@menuvivo.com.
  7. Vor Beginn der Nutzung der Anwendung ist der Dienstempfänger verpflichtet, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Registrierung akzeptiert der Dienstempfänger diese Nutzungsbedingungen und bestätigt, die Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis genommen zu haben. Die Datenschutzrichtlinie gilt als zur Kenntnis genommen; akzeptiert werden nur die Nutzungsbedingungen. Der Vertrag kommt mit dem wirksamen Abschluss des Registrierungsprozesses nach § 6 Abs. 2 zustande.

§ 2. Definitionen

In den Nutzungsbedingungen verwendete, großgeschriebene Begriffe haben die folgende Bedeutung:

  1. Abonnement-Administrator – Dienstempfänger, der eine natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, schließt den Vertrag mit dem Dienstanbieter (einschließlich der Zahlung, falls zutreffend) und verwaltet das Gruppenabonnement, insbesondere lädt er Abonnementmitglieder ein und entfernt sie.
  2. Abonnementmitglied – Dienstempfänger, der die Anwendung im Rahmen eines Gruppenabonnements nutzt, vom Abonnement-Administrator eingeladen; Abonnementmitglied kann der Abonnement-Administrator sowie andere Personen (einschließlich Minderjährige Nutzer) sein.
  3. KI-Anbieter – externer Anbieter, der Modelle künstlicher Intelligenz oder die Infrastruktur zu deren Betrieb bereitstellt (z. B. OpenAI, DeepSeek, Google oder andere), deren Dienste der Dienstanbieter zur Erbringung der Dienstleistung nutzen kann; KI-Anbieter können sich ändern. Aktuelle Anbieter: OpenAI (United States), DeepSeek (People’s Republic of China) und Google (United States, ausschließlich zur Identität bei der Anmeldung). Die aktuelle Liste, die Zielländer und die Schutzmaßnahmen werden in der Datenschutzrichtlinie veröffentlicht.
  4. Authentifizierungsanbieter – externer Anbieter eines Authentifizierungsdienstes, über den der Zugang zum Konto erstellt wird und die Anmeldung in der Anwendung erfolgt (z. B. Google und künftig auch Apple, Facebook oder andere); Authentifizierungsanbieter können sich ändern.
  5. Verbraucher – eine natürliche Person, die mit dem Dienstanbieter eine Rechtshandlung vornimmt, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.
  6. Konto – ein im IT-System der Anwendung eingerichtetes Panel, das dem Dienstempfänger die Nutzung ihrer Funktionalitäten ermöglicht; das Konto ist mit der Authentifizierung beim Authentifizierungsanbieter verknüpft.
  7. Nichtkonformität – hierunter versteht man die Nichtkonformität der Dienstleistung der Nutzung der Anwendung mit dem Vertrag (die Kriterien zur Beurteilung der Konformität der Dienstleistung mit dem Vertrag bestimmen die Bestimmungen des Gesetzes über die Verbraucherrechte).
  8. Datenschutzrichtlinie – ein Dokument mit Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Dienstempfänger durch den Dienstanbieter, verfügbar in der Anwendung.
  9. Unternehmer mit Verbraucherrechten – eine natürliche Person, die den Vertrag abschließt, der unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt, wenn sich aus dem Inhalt des Vertrags ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat.
  10. Gruppenabonnement / Gruppe – eine Funktionalität der Anwendung, die die Nutzung der Dienstleistung durch den Abonnement-Administrator sowie die von ihm eingeladenen Abonnementmitglieder im Rahmen eines gemeinsamen Zugriffs auf ausgewählte Ressourcen und Nutzerinhalte (gemäß § 3a) ermöglicht. Das Gruppenabonnement kann Personen umfassen, die in einer familiären, partnerschaftlichen, gemeinschaftlichen Wohn- oder sonstigen Beziehung stehen, insbesondere Personen, die gemeinsam einen Haushalt führen; eine formelle familiäre Bindung ist nicht erforderlich.
  11. Nutzerinhalte – sämtliche Daten, Dateien, Informationen und Materialien, die vom Dienstempfänger in der Anwendung übermittelt, gespeichert oder erstellt werden, insbesondere: Fotos (z. B. des Kühlschranks/Vorratsraums/der Produkte), Beschreibungen, Notizen, Listen, Ernährungspräferenzen sowie vom Dienstempfänger vorgenommene Korrekturen.
  12. KI-Verbesserung / KI-Training – die Nutzung von Nutzerinhalten (insbesondere Fotos sowie zugehörige Metadaten und Korrekturen) zu Forschungs- und Entwicklungszwecken (R&D), wie z. B. Training, Testen, Validierung, Feinabstimmung (fine-tuning) oder Verbesserung von KI-Modellen (des Dienstanbieters oder der KI-Anbieter), getrennt vom Zweck der Erbringung der Dienstleistung.
  13. Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung – eine freiwillige Einstellung (Einwilligung), die dem Konto des Dienstempfängers zugeordnet ist und – sofern aktiv – dem Dienstanbieter erlaubt, Nutzerinhalte (insbesondere Fotos) zur KI-Verbesserung zu verwenden; diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft deaktiviert werden.
  14. Vertrag – ein Vertrag über die Bereitstellung einer digitalen Dienstleistung im Sinne des Gesetzes über die Verbraucherrechte, auf dessen Grundlage sich der Dienstanbieter verpflichtet, dem Dienstempfänger die Dienstleistung der Nutzung der Anwendung bereitzustellen; Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist die Erstellung eines Kontos durch den Abonnement-Administrator (wenn die Nutzung im Rahmen eines Gruppenabonnements erfolgt).
  15. Dienstleistung – eine digitale Dienstleistung, die darin besteht, dem Dienstempfänger die Nutzung der Funktionalitäten der Anwendung zu ermöglichen (u. a. Essensplanung, Fotoanalyse).
  16. Dienstempfänger – ein Kunde (Unternehmer, Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten), der die Anwendung nutzt.
  17. Minderjähriger Nutzer – ein Abonnementmitglied, das eine natürliche Person im Alter von 13 bis 17 Jahren (einschließlich) ist. Für die Einwilligung in KI-Training kann ein minderjähriger Nutzer unter 16 Jahren nur auf der Grundlage einer Erklärung über die elterliche Verantwortung nach § 3a und § 5a Abs. 3 Nr. 2 in das Opt-in einbezogen werden.

§ 3. Technische Anforderungen und Nutzungsregeln

  1. Für die ordnungsgemäße Nutzung der Anwendung ist Folgendes insgesamt erforderlich:
    1. eine Verbindung mit dem Internet,
    2. der Besitz eines Geräts, das die Nutzung der Ressourcen des Internets ermöglicht,
    3. ein Webbrowser, der den HTML5-Standard unterstützt,
    4. der Besitz eines aktiven E-Mail-Kontos.
  2. Im Rahmen der Anwendung ist es dem Dienstempfänger untersagt, rechtswidrige Inhalte bereitzustellen, einschließlich solcher, die Persönlichkeitsrechte Dritter oder Urheberrechte verletzen.
  3. Der Dienstanbieter informiert, dass die Anwendung ein „advanced prototype“ ist, was bedeutet, dass sie häufigen Änderungen unterliegen kann und einige Funktionen auf experimentelle Weise funktionieren können.
  4. Der Dienstempfänger ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Konto (einschließlich der Zugangsdaten zum Konto beim Authentifizierungsanbieter) vertraulich zu behandeln. Der Dienstempfänger trägt die Verantwortung für sämtliche Handlungen, die im Rahmen seines Kontos vorgenommen werden, es sei denn, der Zugriff auf das Konto erfolgte aufgrund fehlender Sicherheitsmaßnahmen seitens des Dienstanbieters. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff auf das Konto sollte der Dienstempfänger den Dienstanbieter unverzüglich darüber informieren.

§ 3a. Alter, Gruppenabonnement und Teilen von Inhalten

  1. Die Anwendung kann von einer Person genutzt werden, die das 13. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Den Vertrag mit dem Dienstanbieter im Modell des Gruppenabonnements schließt der Abonnement-Administrator, der das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
  3. Der Abonnement-Administrator kann Abonnementmitglieder, einschließlich minderjähriger Nutzer, in das Gruppenabonnement einladen und ihren Zugang verwalten (insbesondere Abonnementmitglieder entfernen).
  4. Der Abonnement-Administrator erklärt, dass er berechtigt ist, minderjährigen Nutzern den Zugang zur Anwendung zu ermöglichen (insbesondere dass er die elterliche Sorge innehat oder gesetzlicher Vertreter ist) und trägt die Verantwortung für Einladungen und die Nutzung der Anwendung durch minderjährige Nutzer im Rahmen des Gruppenabonnements. Ist ein minderjähriger Nutzer unter 16 Jahren, kann der Abonnement-Administrator in dessen Namen eine Einwilligung in KI-Training nur erteilen, indem er erklärt, dass er für diesen minderjährigen Nutzer die elterliche Verantwortung trägt. Ein erwachsenes Abonnementmitglied entscheidet über die Einwilligung in KI-Training selbstständig für sein eigenes Konto; der Abonnement-Administrator kann diese Einwilligung nicht im Namen eines Erwachsenen erteilen.
  5. Abonnementmitglieder innerhalb desselben Gruppenabonnements können Zugang zu gemeinsamen Ressourcen und Nutzerinhalten haben, insbesondere zu: Inventar, Listen, Plänen, Fotos des Kühlschranks/Vorratsraums sowie Produktminiaturen, in dem Umfang, der sich aus den Funktionalitäten der Anwendung ergibt.
  6. Der Dienstanbieter stellt keine öffentliche Zugänglichmachung von Nutzerinhalten sicher. Der Zugang zu Nutzerinhalten ist auf den Dienstempfänger sowie – im Falle eines Gruppenabonnements – auf berechtigte Abonnementmitglieder beschränkt.

§ 3b. Externe Authentifizierung

  1. Die Erstellung eines Kontos sowie die Anmeldung in der Anwendung erfolgen über den Authentifizierungsanbieter.
  2. Der Dienstanbieter garantiert weder die Verfügbarkeit eines bestimmten Authentifizierungsanbieters noch die Kontinuität seines Betriebs. Ein Wechsel des Authentifizierungsanbieters oder der Anmeldemethode kann im Rahmen der Weiterentwicklung der Anwendung erfolgen.
  3. Der Dienstempfänger ist verpflichtet, die Anforderungen des Authentifizierungsanbieters hinsichtlich des Besitzes und der Nutzung eines Kontos zu erfüllen (einschließlich Altersanforderungen und der Nutzungsbedingungen des Authentifizierungsanbieters).

§ 4. Medizinische und gesundheitliche Hinweise (WICHTIG)

  1. Keine medizinische Beratung: Die Anwendung Menuvivo erbringt ausschließlich unterstützende Dienstleistungen bei der Essensplanung. Die Anwendung ist KEINE medizinische Dienstleistung, keine Ernährungsberatung und kein Ersatz für professionelle medizinische Beratung oder die Leistungen eines staatlich anerkannten Ernährungsberaters. Die in der Anwendung enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Anschauungszwecken.
  2. Verantwortung des Nutzers: Der Dienstempfänger nutzt die Anwendung auf eigenes Risiko. Der Dienstempfänger verpflichtet sich, vor wesentlichen Änderungen der Ernährung einen Arzt oder Ernährungsberater zu konsultieren, insbesondere im Fall von:
    • Schwangerschaft oder Stillen,
    • Einnahme von Medikamenten (die Ernährung kann deren Wirkung beeinflussen),
    • chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen),
    • Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten.
  3. Allergien und Unverträglichkeiten: Die Funktionen zur Allergenfilterung in Menuvivo sind AUSSCHLIESSLICH HILFS- und INFORMATIONSFUNKTIONEN. Die Anwendung und ihre KI-Algorithmen erkennen möglicherweise nicht alle Allergene. Der Dienstempfänger mit Allergien ist verpflichtet, die Zusammensetzung jedes Rezepts und Produkts eigenständig zu überprüfen. Im weitest durch das Recht zulässigen Umfang schließt der Dienstanbieter die Haftung für allergische Reaktionen aus; dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden und beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern und Unternehmern mit Verbraucherrechten.
  4. Keine Garantie für gesundheitliche Ergebnisse: Der Dienstanbieter gibt keinerlei gesundheitsbezogene Erklärungen ab und garantiert nicht das Erreichen bestimmter Ergebnisse, wie z. B. Gewichtsverlust oder eine Verbesserung des Gesundheitszustands.

§ 5. Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)

  1. Der Dienstanbieter informiert, dass die Anwendung Modelle künstlicher Intelligenz verwendet, die von KI-Anbietern bereitgestellt werden. Zur Erbringung der Dienstleistung (u. a. zur Generierung von Rezepten, Analyse des Inhalts des Kühlschranks/Vorratsraums, Erkennung von Produkten auf Fotos) können Nutzerinhalte – einschließlich Fotos und anderer vom Dienstempfänger eingegebener Daten – an KI-Anbieter zur Analyse und Verarbeitung übermittelt werden. Aktuelle KI-Anbieter sind OpenAI (United States) und – sofern aktiviert – DeepSeek (People’s Republic of China). Google (United States) wird ausschließlich zur Identität bei der Anmeldung verwendet.
  2. Detaillierte Informationen über die Kategorien der Datenempfänger (einschließlich KI-Anbieter), etwaige Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die angewandten Schutzmaßnahmen sind in der Datenschutzrichtlinie enthalten. Ein Anbieter wird für echte Haushalte nicht aktiviert, solange kein rechtmäßiger Übermittlungsmechanismus und die erforderlichen vertraglichen Schutzmaßnahmen vorliegen.
  3. Der Dienstempfänger nimmt zur Kenntnis, dass die durch KI generierten Ergebnisse:
    1. ungenau, unvollständig oder erfunden sein können (sog. KI-Halluzinationen),
    2. vor der Nutzung von einem Menschen überprüft werden müssen,
    3. keine professionelle Beratung darstellen.
  4. Nährwerte (Kalorien, Makronährstoffe) sind nur Schätzwerte und dürfen nicht Grundlage für medizinische Entscheidungen sein (z. B. Insulindosierung).
  5. Die Funktion zur Erkennung von Produkten auf Fotos ist experimentell und kann Fehler bei der Identifizierung machen.
  6. Offenlegung der KI-Interaktion. Die Anwendung nutzt KI zur Erkennung von Produkten auf Fotos und zur Generierung von Rezeptvorschlägen. Die KI-Anbieter sind OpenAI (United States) und – sofern aktiviert – DeepSeek (People’s Republic of China). Der Zweck ist die Analyse des Fotos und der Vorschlag von Zutaten, Produkten oder Rezepten. Trainingsstatus: OpenAI — NEIN (API-Daten werden nicht zum Training verwendet, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich zu; dies ist der Standard seit dem 1. März 2023, und wir stimmen nicht zu); DeepSeek — JA (seine Bedingungen erlauben Training mit Eingaben mit Opt-out, daher ist Training möglich und es wird kein Ausschluss behauptet). Übermittlungen und Schutzmaßnahmen sind in der Datenschutzrichtlinie beschrieben.

§ 5a. KI-Verbesserung auf Basis von Fotos (Opt-in)

  1. KI-Verbesserung (einschließlich Training, Testen oder Feinabstimmung von KI-Modellen) auf Basis von Nutzerinhalten, insbesondere Fotos, ist ein zusätzlicher Zweck (Forschung und Entwicklung) und ist nicht erforderlich, um die Dienstleistung zu erbringen.
  2. Die Nutzung von Fotos zur KI-Verbesserung erfolgt ausschließlich, wenn die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung für das jeweilige Konto aktiv ist.
  3. Die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung ist dem Konto des Dienstempfängers zugeordnet:
    1. ein erwachsenes Abonnementmitglied aktiviert oder deaktiviert die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung selbstständig in seinem Konto;
    2. der Abonnement-Administrator kann die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung im Namen eines minderjährigen Nutzers im Rahmen des Gruppenabonnements nur dann aktivieren oder deaktivieren, wenn der minderjährige Nutzer unter 16 Jahre alt ist und der Abonnement-Administrator erklärt, dass er für diesen minderjährigen Nutzer die elterliche Verantwortung trägt; ein erwachsenes Abonnementmitglied entscheidet über die Einwilligung in KI-Training selbstständig für sein eigenes Konto.
  4. Die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung kann jederzeit in der Anwendung deaktiviert werden (in den Datenschutzeinstellungen oder den Einstellungen des Gruppenabonnements – je nach Rolle). Die Deaktivierung wirkt für die Zukunft.
  5. Nach Deaktivierung der Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung:
    1. werden neue Fotos und andere Nutzerinhalte nicht zur KI-Verbesserung verwendet;
    2. werden Fotos und andere Nutzerinhalte, die zuvor zur KI-Verbesserung gesammelt wurden, innerhalb einer angemessenen Frist gelöscht oder aus zukünftigen Trainingsdatensätzen ausgeschlossen, grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab der Deaktivierung;
    3. ist der Dienstanbieter berechtigt, laufende Trainings- oder Analyseprozesse (laufende „jobs“), in denen diese Daten bereits verarbeitet werden, abzuschließen;
    4. ist der Dienstanbieter nicht verpflichtet, KI-Modelle zu verändern, zu löschen oder ein „Unlearning“ vorzunehmen, die vor dem Zeitpunkt ihrer Löschung oder Deaktivierung unter Verwendung dieser Daten trainiert oder feinabgestimmt wurden;
    5. wurde ein Foto oder ein anderer Nutzerinhalt bereits entkoppelt, kann der Dienstanbieter möglicherweise diese Kopie nicht identifizieren und löschen; die Entkopplung kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Widerruf bedeutet kein „Unlearning“ bereits trainierter KI-Modelle.

§ 6. Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung und Entgelte

  1. Die Nutzung der Anwendung ist derzeit unentgeltlich.
  2. Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung kommt in dem Moment zustande, in dem der Registrierungsprozess des Kontos durch den Dienstempfänger wirksam abgeschlossen wird (Bestätigung der E-Mail-Adresse oder einer anderen vom Authentifizierungsanbieter verlangten Methode). Der Abschluss dieses Schritts stellt die Annahme der Nutzungsbedingungen und die Bestätigung dar, dass der Dienstempfänger die Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis genommen hat. Die Datenschutzrichtlinie gilt als zur Kenntnis genommen; akzeptiert werden nur die Nutzungsbedingungen.
  3. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, in Zukunft Entgelte für die Nutzung der Anwendung oder eines Teils davon einzuführen, worüber er die Dienstempfänger mit angemessener Vorankündigung durch Änderung der Nutzungsbedingungen und der Preisliste informieren wird.

Beendigung der Erbringung der Dienstleistung durch den Dienstanbieter

  1. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung (ganz oder teilweise) aus wichtigen Gründen zu beenden (z. B. wirtschaftlichen, technologischen, rechtlichen Gründen oder wegen Beendigung der Prototypenphase).
  2. Über die geplante Beendigung der Erbringung der Dienstleistung wird der Dienstanbieter die Dienstempfänger per E-Mail mit einer Vorankündigung von mindestens 90 Tagen informieren.
  3. Falls die Dienstleistung entgeltlich erbracht würde und ihre Beendigung vor Ablauf des Zeitraums erfolgt, für den der Dienstempfänger das Entgelt entrichtet hat, wird der Dienstanbieter eine Rückerstattung des Entgelts anteilig für den Zeitraum vornehmen, in dem die Dienstleistung nicht erbracht wird (Rückerstattung pro rata).
  4. Während der Kündigungsfrist wird der Dienstanbieter den Dienstempfängern im Rahmen der technischen Möglichkeiten den Export ihrer Daten (z. B. gespeicherter Rezepte) ermöglichen.

§ 7. Beschwerden

  1. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, die Dienstleistung vertragsgemäß bereitzustellen.
  2. Im Falle der Feststellung einer Nichtkonformität kann der Dienstempfänger, der Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten ist, eine Beschwerde einreichen.
  3. Beschwerden sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: contact@menuvivo.com.
  4. Die Beschwerde sollte eine Beschreibung der Nichtkonformität sowie die Forderung des Dienstempfängers enthalten (z. B. Herstellung der Vertragsgemäßheit der Dienstleistung).
  5. Der Dienstanbieter wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang bearbeiten.
  6. Gesetzliche Rechtsbehelfe. Ist die Dienstleistung nicht vertragsgemäß, kann der Dienstempfänger, der Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten ist, verlangen:
    1. eine Preisminderung;
    2. die Beendigung des Vertrags; oder
    3. die Herstellung der Vertragsgemäßheit der Dienstleistung.
  7. Beendet der Dienstempfänger den Vertrag wegen einer Nichtkonformität, erstattet der Dienstanbieter den für den Zeitraum, in dem die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde, gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beendigungserklärung.
  8. Diese Rechtsbehelfe lassen andere Rechte aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt.

§ 8. Recht zum Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Dienstempfänger, der Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten ist, hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Erstellung des Kontos) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, genügt es, eine Erklärung an die Adresse contact@menuvivo.com zu senden.
  3. Der Rücktritt vom Vertrag oder der Verzicht auf die Dienstleistung beendet den Vertrag. Nach der Beendigung halten wir Ihre Betriebsdaten 30 Tage lang im Nur-Lese-Zugriff verfügbar, damit Sie sie abrufen können (Exportfrist). Nach Ablauf dieser Frist löschen wir die Betriebsdaten, vorbehaltlich der in der Datenschutzrichtlinie beschriebenen Backup- und gesetzlichen Aufbewahrungsgrenzen. Anschließend schließen wir einen Entkopplungsschritt innerhalb von etwa 30 Tagen ab. Die Entkopplung kann nicht rückgängig gemacht werden.
  4. Der Dienstempfänger kann jederzeit auf die Dienstleistung verzichten, indem er contact@menuvivo.com kontaktiert oder die Funktion zur Kontolöschung nutzt, sofern verfügbar. Um einen Export oder eine Löschung zu beantragen, kontaktieren Sie contact@menuvivo.com; die App bietet derzeit keine automatisierte Export- oder Löschfunktion. Wurde ein Foto bereits entkoppelt, kann der Dienstanbieter möglicherweise diese Kopie nicht identifizieren und löschen; die Entkopplung kann nicht rückgängig gemacht werden.

§ 9. Inhalte und Meldung von Verstößen (DSA)

  1. Der Dienstanbieter ist nicht der Autor von Nutzerinhalten (z. B. Produktfotos, Notizen) und haftet nicht für diese, wenn er keine Kenntnis von deren rechtswidrigem Charakter hat.
  2. Jede Person kann rechtswidrige Inhalte, die in der Anwendung verfügbar sind, melden, indem sie eine Nachricht an contact@menuvivo.com sendet.
  3. Die Meldung sollte eine Begründung sowie den Ort des Inhalts enthalten. Der Dienstanbieter – handelnd als Einzelunternehmer – prüft die Meldung und trifft eine Entscheidung (z. B. über die Entfernung des Inhalts oder die Beschränkung des Zugangs) gemäß den geltenden Bestimmungen des DSA. Die Entscheidung wird der betroffenen Person zusammen mit einer Begründung mitgeteilt.
  4. Die betroffene Person kann die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Begründung schriftlich unter contact@menuvivo.com anfechten. Die Beschwerde wird vom Dienstanbieter geprüft und das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
  5. Bei einem Verstoß des Dienstempfängers gegen gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ist der Dienstanbieter berechtigt:
    1. Inhalte zu entfernen, die gegen das Recht oder die Nutzungsbedingungen verstoßen;
    2. das Konto vorübergehend zu sperren oder den Zugriff auf ausgewählte Funktionalitäten zu beschränken;
    3. das Konto dauerhaft zu löschen (Auflösung des Vertrags ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist), wenn der Verstoß grob oder wiederholt ist.

§ 10. Haftung

  1. Die Anwendung wird in dem Zustand „wie sie ist“ (as-is) bereitgestellt.
  2. Im weitest durch das Recht zulässigen Umfang haftet der Dienstanbieter nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Anwendung entstehen, einschließlich Datenverlust, KI-Fehler, Unterbrechungen des Betriebs oder Folgen von Entscheidungen, die auf Grundlage der Vorschläge der Anwendung getroffen wurden. Dieser Ausschluss berührt nicht die Rechte der Verbraucher sowie der Unternehmer mit Verbraucherrechten, die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben (insbesondere betreffend die Vertragsgemäßheit der Dienstleistung).
  3. Der Dienstanbieter garantiert weder eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendung noch deren Störungsfreiheit (kein SLA), insbesondere im Zusammenhang mit der Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, dem Ausbau des Prototyps oder Ursachen, die vom Dienstanbieter unabhängig sind (Ausfälle von KI-Anbietern oder Authentifizierungsanbietern).
  4. Im weitest durch das Recht zulässigen Umfang schließt der Dienstanbieter die Haftung für allergische Reaktionen oder Gesundheitsschäden aus, die sich aus der Befolgung von durch die Anwendung erstellten Plänen ergeben (siehe § 4); dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden und beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern und Unternehmern mit Verbraucherrechten.

§ 11. Geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Rechte an der Anwendung, ihrem Namen, dem Quellcode und der Benutzeroberfläche stehen dem Dienstanbieter zu.
  2. Der Dienstempfänger behält die Urheberrechte an seinen Nutzerinhalten.
  3. Durch das Übermitteln oder Speichern von Nutzerinhalten in der Anwendung erteilt der Dienstempfänger dem Dienstanbieter eine nicht ausschließliche, unentgeltliche, übertragbare Lizenz zur Nutzung der Nutzerinhalte ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist für:
    1. die Erbringung der Dienstleistung zugunsten des Dienstempfängers (einschließlich Speicherung, Verarbeitung, Erstellung von Miniaturen, Analyse durch KI sowie Darstellung von Nutzerinhalten in der Anwendung);
    2. die Bereitstellung von Nutzerinhalten für berechtigte Abonnementmitglieder im Rahmen eines Gruppenabonnements;
    3. die Beauftragung der Verarbeitung oder die Untervergabe technischer Tätigkeiten an Subunternehmer des Dienstanbieters (z. B. Hosting-Anbieter, KI-Anbieter) in dem Umfang, der zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist;
    4. KI-Verbesserung – ausschließlich, wenn die Opt-in-Einstellung zur KI-Verbesserung für das jeweilige Konto aktiv ist.
  4. Der Dienstanbieter veröffentlicht Nutzerinhalte im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung nicht öffentlich (z. B. im Internet). Nutzerinhalte werden im Rahmen der Anwendung verwendet sowie – im Falle eines Gruppenabonnements – ausschließlich berechtigten Abonnementmitgliedern zugänglich gemacht.

§ 12. Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. Der Dienstanbieter kann die Nutzungsbedingungen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere wie folgt:
    1. Änderung gesetzlicher Vorschriften oder deren Auslegung, die den Inhalt der Nutzungsbedingungen beeinflusst;
    2. Änderung des Umfangs oder der Art der Erbringung der Dienstleistung (einschließlich Einführung neuer Funktionalitäten, Wechsel der KI-Anbieter oder Authentifizierungsanbieter, Änderung der technischen Anforderungen);
    3. Änderung der Preisliste oder Einführung von Entgelten;
    4. Notwendigkeit, Missbrauch zu verhindern oder die Sicherheit der Dienstleistung zu gewährleisten;
    5. organisatorische oder technologische Änderungen auf Seiten des Dienstanbieters.
  2. Änderungen der Nutzungsbedingungen, die die Rechte und Pflichten der Dienstempfänger nicht wesentlich beeinflussen (unwesentliche Änderungen), können ohne Einhaltung der in Abs. 3 genannten Frist eingeführt werden, mit der Maßgabe, dass der Dienstanbieter darüber in der Anwendung oder auf andere üblicherweise angenommene Weise informiert.
  3. Bei Änderungen der Nutzungsbedingungen, die die Rechte oder Pflichten der Dienstempfänger wesentlich beeinflussen (wesentliche Änderungen), informiert der Dienstanbieter den Abonnement-Administrator mindestens 14 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail und nennt dieses Datum.
  4. Der Abonnement-Administrator hat das Recht, den Vertrag vor dem Inkrafttreten wesentlicher Änderungen zu kündigen. Falls die Dienstleistung entgeltlich erbracht würde, wird der Dienstanbieter in diesem Fall eine Rückerstattung des Entgelts anteilig für den nicht genutzten Zeitraum vornehmen (Rückerstattung pro rata). Eine fehlende Antwort auf eine Änderungsmitteilung gilt nicht als Annahme der Änderung.
  5. Die Bestimmungen dieses Paragraphen berühren nicht die Rechte der Verbraucher sowie der Unternehmer mit Verbraucherrechten, die sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

§ 13. Schlussbestimmungen

  1. In nicht geregelten Angelegenheiten findet polnisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten mit Verbrauchern können außergerichtlich beigelegt werden. Ein Verbraucher kann sich an den Verbraucherschutzbeauftragten (rzecznik praw konsumentów) bei der Woiwodschaftsinspektion der Handelsinspektion oder an den Präsidenten des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz (Prezes UOKiK) nach geltendem Recht wenden.
  3. Die Nutzungsbedingungen gelten ab dem 10.01.2026.